Wir empfehlen Ihnen, sofort nach Diagnose Herzfehler (!! welche ART / UMFORMULIEREN ) beim Bundessozialamt einen Behindertengrad zu beantragen.
Bereits bei Antragstellung genießen Sie einen Kündigungsschutz, der für Ihre Zukunft sehr wichtig sein kann.
Bitte kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.
Familienbeihilfe
Sozialministerium
Die erhöhte Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) beträgt EUR 180,90 pro Monat und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt.
Die zuständige Behörde ist das Wohnsitzfinanzamt. Für den Nachweis der Behinderung erfolgt nach erfolgter Antragstellung eine Einladung zu einer amtsärztlichen Untersuchung.
WICHTIG:
Wird für das Kind Pflegegeld beantragt oder bezogen, wird ein Teil des Erhöhungsbetrages der Familienbeihilfe in der Höhe von EUR 60,- monatlich auf das Pflegegeld angerechnet.
Informieren Sie daher bitte die Einrichtung, die das Pflegegeld auszahlt, dass für das Kind Familienbeihilfe beantragt oder bezogen wird.
Voraussetzungen:
- Der Grad der Behinderung des Kindes beträgt mindestens 50 Prozent oder das Kind ist dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Anspruch auf die „normale“ Familienbeihilfe.
- Die Einkommensgrenze (= ASVG-Richtsatz, Pflegegeld und Waisenrenten werden nicht angerechnet) darf von der Person, auf die sich der Anspruch auf die „normale“ Familienbeihilfe bezieht, nicht überschritten werden.
Pflegegeld
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Grundsätzlich hat jeder der pflegebedürftig ist, Anspruch auf Pflegegeld.
Auch Berufstätige können Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz ihres jeweiligen Bundeslandes beziehen.
Wann hat man Anspruch auf Pflegegeld?
- Bei ständigem Betreuungs– oder Hilfsbedarf wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung
- Ein mindester Pflegebedarf von 50 Stunden im Monat vorliegt
- Aufenthaltsort Österreich. (Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch im EWR-Raum die Gewährung auf Pflegegeld)
Pflegebedarf liegt dann vor, wenn für Betreuungsmaßnahmen Unterstützung notwendig ist.
Betreuungsmaßnahmen sind alle persönlichen Bedürfnisse wie z.B. Kochen, Essen, Medikamenteneinnahme, Anziehen, Körperpflege, usw.
Als Pflegebedarf werden nur diese 5 Hilfsverrichtungen berücksichtigt:
- Besorgung von Nahrungsmittel und Medikamenten
- Reinigung der Wohnung
- Körperpflege
- Heizen der Wohnfläche des Bedürftigen
- Begleitung des Bedürftigen zum Arzt oder auf Amtswegen
Über die Zuordnung einer Pflegegeldstufe entscheidet die zuständige Stelle durch einen ärztlichen Sachverständigengutachter.
Auch Pflegepersonal und pflegende Angehörige können ihre Angaben zum Pflegealltag machen.
Die Höhe des Pflegegeldes wird je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs, unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit in 7 Stufen geteilt:
Stufe mtl. Höhe Pflegegeld Ø mtl. Pflegebedarf von mehr als
1 EUR 154,20 65 Stunden
2 EUR 284,30 95 Stunden
3 EUR 442,90 120 Stunden
4 EUR 664,30 160 Stunden
5 EUR 902,30 180 Stunden *)
6 EUR 1.260,00 180 Stunden *)
7 EUR 1.655,80 180 Stunden *)
Behindertenpass
- Beantragung auf „Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten“ und gleichzeitig
- Beantragung auf Ausstellung eines Behindertenpasses
Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen?
Österreichische Staatsbürgerschaft
einen Behindertenpass erhält man ab einer Behinderung von mind. 50%
WICHTIG!!!
Laut „Einschätzungsverordnung für die Feststellung des Grades der Behinderung gemäß § 14 Abs. 3 des Behinderteneinstellungsgesetzes“
erhält man diese 50% erst ab XXXX.
Bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes oder im Internet erhalten Sie die dafür notwendigen Formulare, denen Sie folgende Unterlagen unbedingt beilegen müssen:
•Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
•alle relevanten, vorhandenen Befunde als Kopie
•Bitte unbedingt angeben, ob die Einnahme der Medikamente oral, über eine Pumpe oder einen Inhalator erfolgt!! (Röntgenbilder sind bei der nachfolgenden Untersuchung mitzubringen)
•wenn vorhanden: Pensionsbescheide
•Passbild nicht älter als ein halbes Jahr
WICHTIG!!!
Bitte auch die Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung“ beantragen:
Hierfür im Antrag des Behindertenausweises unter Punkt 3 nach „Insbesondere“ die Zusatzeintragung vermerken.
Alle Unterlagen sind beim zuständigen Bundessozialamt einzureichen. Nach einigen Wochen erhalten Sie eine Einladung zur Untersuchung bei einem zuständigen Facharzt.
(Die Aufwendigkeit der Untersuchung hängt vom durchführenden Arzt ab und kann daher von Patient zu Patient unterschiedlich verlaufen.)
Nach dieser Untersuchung erhalte ich auf dem Postweg den Bescheid über den Grad der Behinderung und einen Behindertenpass ab einem Behinderungsgrad von 50%.
Sozialhilfe NÖ – ANTRAG {da fehlt die Info}
Sozialhilfe NÖ
Beihilfen für Menschen mit Behinderung
Beihilfen